Die Terrasse und der Balkon – die Besonderheiten bei der Wohnflächenberechnung
Das Problem der korrekten Wohnflächenberechnung ist bereits seit langer Zeit bekannt. Nach einer Studie des Senders RTL wurde das Thema aber wieder aufgerollt und erneut diskutiert. Die Studie hat herausgefunden, dass rund 70 % aller Mietverträge in Deutschland falsch berechnet sind. In den meisten Fällen entspricht die wirkliche Wohnfläche nicht der, die im Kauf- oder Mietvertrag angegeben wurde. Meist liegt dies am Unwissen des Verkäufers oder Vermieters.
Die richtige Berechnung bei einer Wohnung mit Dachschrägen
Bei Räumen die eine Mindesthöhe von zwei Metern aufweisen wird die Wohnfläche zu 100 % berechnet. Das gilt auch für das Bad und das WC, die Küche, Abstellkammern oder auch Wintergärten, falls diese beheizt sind.
Zu 50 % werden Räume zur Wohnfläche gerechnet, wenn die Höhe zwischen 1,00 und 1,99 Metern beträgt. Das ist besonders wichtig, wenn Schrägen in den Räumen vorhanden sind. Ist der Wintergarten nicht beheizt, wird dieser auch zu 50 % berechnet.
Der Balkon, die Terrasse, der Dachgarten und die Loggia werden in der Regel zu 25 % berechnet, wenn der Mietvertrag nach dem 01. Januar 2004 abgeschlossen wurde.
Keine Berücksichtigung finden Keller, Heizungsräume, Dachboden, Garagen, Geschäftsräume oder auch Abstellräume, die sich außerhalb der Wohnung finden.
Das zeigt, dass es gar nicht so einfach ist, die korrekte und richtige Wohnfläche zu berechnen.
Sie sehen, es ist gar nicht so einfach die korrekte Wohnfläche zu ermitteln.
Was kostet nun ein Balkon?
Wenn sich an der Wohnung ein kleiner Nordbalkon befindet, auf dem Sie vielleicht nur einen Stuhl platzieren können, so kann dieser lediglich mit 25 % in die Wohnfläche eingerechnet werden. Verfügt der Balkon also beispielsweise über eine Größe von 3 qm werden zur Wohnfläche nur 0,75 qm hinzugerechnet. Anders sieht das aus, wenn die Wohnung über einen großen Balkon oder eine Dachterrasse verfügt, die sich auch noch in bester Südlage befindet. In solch einem Fall können 50 % zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Bei einer Größe von 20 qm sind dies also 10 qm, die mit in die Miete einfließen. Hier ist die Wohnflächenverordnung aber nicht konkret ausformuliert und lässt so immer wieder Spielraum für Interpretationen.